Vereinigte Ausbildungsverbände Wassersport


Grundscheine



Die VAW gibt auf der Basis gemeinsamer Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien internationale Befähigungsnachweise für Windsurfer und Segler heraus.

Der VAW-Grundschein wird von den Mitgliedsverbänden in einheitlicher Form ausgestellt, lediglich auf der Vorderseite wird das Emblem des ausstellenden Verbandes eingedruckt. Ferner unterscheiden sich die Ausweise durch die alphanumerische Kennzeichnung, die einen Nachweis ermöglicht, welcher Verband und welche jeweilige Mitgliedsschule den Grundschein ausgestellt hat. Dadurch ist gewährleistet, dass bei Verlust des Grundscheines Ersatzbescheinigungen durch den jeweils zuständigen Verband ausgestellt werden können.





Befähigungsnachweise

Soweit seitens der jeweils zuständigen Behörden ein Befähigungsnachweis für unverzichtbar gehalten wird, bietet sich der Grundschein der VAW an. Dahinter steht ein abgestimmtes und ausgewogenes Konzept für die Ausbildung und Prüfung. Damit wird den Wassersportlern ebenso wie den zuständigen Verwaltungen die Gewähr geboten, dass die notwendigen Grundkenntnisse zum Führen von Surfbrettern oder Jollen/Catamaranen vorhanden sind.

Die VAW hält eine Führerscheinpflicht für Windsurfer für überflüssig. Die Praxis zeigt, dass Windsurfen eine der am wenigsten unfallträchtigen Sportarten ist obwohl die Wassersportlehrer der VAW-Verbände jährlich zwischen 50.000 und 80.000 Surferinnen und Surfer ausbilden. Dies wird der guten und intensiven Ausbildungs- und Aufklärungsarbeit der VAW-Mitgliedsverbände zugeschrieben.

Die Vielzahl der Zuständigkeiten in der Gewässeraufsicht, vor allem die völlig unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Gewässer sprechen ebenfalls gegen eine bundeseinheitliche Regelung. Praktisch liegen fast alle Gewässer, die für den Surfsport in Betracht kommen, in der Aufsicht von Bundesländern oder deren nachgeordneten Verwaltungen oder Zweckverbänden, der Aufsicht von Kommunen oder sie sind in Privatbesitz. Die Nutzungsmöglichkeiten reichen vom Bade-, Freizeit- und Sportfahrzeugbetrieb bis zu den von der gewerblichen Schifffahrt intensiv genutzten Wasserstraßen. Letztere sind für Surfer in der Regel ohnehin nicht geeignet, teils sogar pauschal gesperrt.

Die VAW hält es angesichts dieser Gegebenheiten für richtig, dass letztlich von der jeweils zuständigen Verwaltung in einen entsprechenden Verfahren zu entscheiden ist, ob das jeweilige Gewässer zum Surfen frei gegeben ist, ob und welche Befähigungsnachweise revierspezifisch erforderlich sind und ob in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht Nutzungsbeschränkungen zu beachten sind. Denn nur so wird den Revierbesonderheiten und den Interessen der Wassersportler sinnvoll und angemessen Rechnung getragen.





Grundschein Ausbildungsrichtlinien

Für die verschienen VAW Grundscheine gibt es einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien.


Windsurfing Grundschein


Geltungsbereich
Der Grundschein gilt als Befähigungsnachweis mit internationalem Charakter, der die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt. Bezüglich der Revierauswahl muss dafür gesorgt werden, dass dieses von der Lage und der Art für das Windsurfen geeignet ist, insbesondere sind die revierspezifischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen zu beachten.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Windsurfing-Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - 12 bis 14 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis.

Zulassung
Die Prüfung zum Windsurfing-Grundschein kann nach Vollendung des 12. Lebensjahres abgelegt werden.

Prüfungskommission
Die Ausbildungs- und Prüfungslizenz der beteiligten Verbände berechtigt dazu, in einer anerkannten Mitgliedsschule Windsurfingkurse durchzuführen und Prüfungen zum Windsurfing-Grundschein abzunehmen. Für die Abnahme von Prüfungen wird vom Schulleiter ein Prüfer eingesetzt. Der Prüfer hat Zeitpunkt und Ort für die Prüfung zu bestimmen und rechtzeitig bekannt zu geben. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Prüfungsdurchführung
Für den Windsurfing-Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Auf- und Abriggen, Knoten) können kursbe-gleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.

Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung soll auf einem geeigneten Windsurfboard mit Schwert bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher, deutlich und entschlossen durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass der Prüfling bei normalen Wind- und Wellenbedingungen wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.

Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden. Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.

Prüfungsinhalte
Praktische Prüfung
Auf- und Abriggen, Riggaufholen und Anfahren, Grundstellung, Brett ausrichten, Steuern und Surfen der verschiedenen Kurse mit richtiger Segelstellung, Wende, Notstopp, Kreuzen nach Luv, Verhalten in besonderen Situationen.

Theoretische Prüfung
Materialkunde, allgemeine Gesetzeskunde, maßgebende schifffahrtspolizeiliche Vorschriften, örtliche Sondervorschriften, Segeltheorie vor allem Segelstellung und Wirkungsweisen des Windes und der Segelkraft, Sicherheit, Verhalten in Natur und Umwelt, Knoten und ihre Anwendung, Verhalten bei Notfällen und schlechtem Wetter, Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsausrüstungen.





Jollen Grundschein


Geltungsbereich
Der Grundschein gilt als Befähigungsnachweis mit internationalem Charakter, der die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt. Bezüglich der Revierauswahl muss dafür gesorgt werden, dass dieses von der Lage und der Art für das Segeln geeignet ist, insbesondere sind die revierspezifischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen zu beachten.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Segel-Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - 15 bis 20 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis. Danach sollen die Schüler nochmals mind. 15 Stunden unter Aufsicht einer Schule segeln, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit dem Segelboot zu erlangen.

Zulassung
Die Prüfung zum Segel-Grundschein kann nach Vollendung des 12. Lebensjahres abgelegt werden.

Prüfungskommission
Die Ausbildungs- und Prüfungslizenz der beteiligten Verbände berechtigt dazu, in einer anerkannten Mitgliedsschule, Segelkurse durchzuführen und Prüfungen zum Segel-Grundschein abzunehmen. Für die Abnahme von Prüfungen wird vom Schulleiter ein Prüfer eingesetzt. Der Prüfer hat Zeitpunkt und Ort für die Prüfung zu bestimmen und rechtzeitig bekannt zu geben. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Prüfungsdurchführung
Für den Segel-Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Knoten) können kursbegleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.

Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung soll auf einer geeigneten Jolle oder kleinem Kielboot bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher, deutlich und entschlossen durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass der Prüfling bei normalen Wind- und Wellenbedingungen wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.

Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden. Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.

Prüfungsinhalte
Praktische Prüfung
Segelsetzen und -bergen, An- und Ablegen, Festmachen an der Boje, Steuern der verschiede-nen Kurse mit richtiger Segelstellung, Kreuzen mind. 300 m nach Luv, Wende, Halse, Segel-kommandos, Stoppen durch Aufschießen und Beidrehen, Boje über Bord, Verhalten in besonderen Situationen.

Theoretische Prüfung
Material- und Fahrzeugkunde, Segeltheorie vor allem Segelstellung und Wirkungsweisen des Windes und der Segelkraft, allgemeine Gesetzeskunde, maßgebende schifffahrtspolizeiliche Vorschriften, örtliche Sondervorschriften, Wetterkunde, Verhalten in Natur und Umwelt, Beherrschung der wichtigsten Knoten und ihre Anwendung, Verhalten bei Notfällen und schlechtem Wetter, Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsausrüstungen.





Catamaran Grundschein


Geltungsbereich
Der Grundschein gilt als Befähigungsnachweis mit internationalem Charakter, der die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt. Bezüglich der Revierauswahl muss dafür gesorgt werden, dass dieses von der Lage und der Art für das Catamaransegeln geeignet ist, insbesondere sind die revierspezifischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen zu beachten.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum Catamaran-Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - ca. 15 Unter-richtsstunden in Theorie und Praxis. Danach sollen die Schüler nochmals mind.15 Stunden unter Aufsicht einer Schule Catamaransegeln, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit dem Catamaran zu erlangen.

Zulassung
Die Prüfung zum Catamaran-Grundschein kann nach Vollendung des 12. Lebensjahres abgelegt werden.

Prüfungskommission
Die Ausbildungs- und Prüfungslizenz der beteiligten Verbände berechtigt dazu, in einer anerkannten Mit-gliedsschule Catamarankurse durchzuführen und Prüfungen zum Catamaran-Grundschein abzunehmen. Für die Abnahme von Prüfungen wird vom Schulleiter ein Prüfer eingesetzt. Der Prüfer hat Zeitpunkt und Ort für die Prüfung zu bestimmen und rechtzeitig bekannt zu geben. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Prüfungsdurchführung
Für den Catamaran-Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorge-schrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Knoten) können kursbegleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.

Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung soll auf einem geeigneten Cat bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher, deutlich und entschlossen durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass der Prüfling bei normalen Wind- und Wellenbedingungen wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.

Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden. Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.

Prüfungsinhalte
Praktische Prüfung
Segel setzen und -bergen, An- und Ablegen, Steuern der verschiedenen Kurse mit richtiger Segelstellung, Kreuzen mind. 300 m nach Luv, Wende, Halse, Segelkommandos, Stoppen durch Aufschießen und Beidrehen, Kentern und aufrichten, Boje über Bord, Verhalten in besonderen Situationen.

Theoretische Prüfung
Material- und Fahrzeugkunde, Segeltheorie vor allem Segelstellung und Wirkungsweisen des Windes und der Segelkraft, allgemeine Gesetzeskunde, maßgebende schifffahrtspolizeiliche Vorschriften, örtliche Sondervorschriften, Wetterkunde, Verhalten in Natur und Umwelt, Beherrschung der wichtigsten Knoten und ihre Anwendung, Verhalten bei Notfällen und schlechtem Wetter, Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsausrüstungen.





www.vaw-watersport.info